Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich

1. Die RegioNext UG (haftungsbeschränkt), (im Folgenden „RN“ genannt),
erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Rechtsbeziehungen zwischen RN und dem Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) gelten die nachstehenden AGB. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform und werden nur durch gesonderte schriftliche Anerkennung akzeptiert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des
Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen, ohne den AGB des Kunden zu widersprechen.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4. RN kann die AGB mit einer Frist von einem Monat ändern, wenn keine Hauptleistungspflichten und andere für den Kunden entscheidende Regelungen
(z. B. die Kündigungsfrist) zum Nachteil der Kunden geändert werden und die Änderung für die Kunden zumutbar ist. Eine solche Änderung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich oder per E-Mail widerspricht, wird sie Teil des Vertrags mit RN. RN wird dabei ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.

5. Diese AGB finden die Kunden unter https://regionext.de/agb/.

II. Vertragsschluss

1. Angebote von RN sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn RN dem Kunden Kataloge, Leistungsbeschreibungen, Flyer, Berechnungen, Kalkulationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen sich RN Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Vertragsgegenstand werden die Leistungen von RN, wie sie in dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angeboten werden.

2. Eine Angebotsabgabe erfolgt, indem der Kunde das vorgefertigte Angebotsformular von RN unter Angabe des jeweiligen Vertragsgegenstands ausfüllt und schriftlich oder elektronisch unterzeichnet und dieses an RN (elektronisch, per Post oder persönlich) übermittelt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist RN berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei RN anzunehmen.

3. RN schickt dem Kunden hierfür eine Bestätigung per E-Mail zu, in welcher der Empfang und die Bestellung des Kunden aufgeführt wird. Diese E-Mail stellt zugleich die Annahme der Bestellung des Kunden durch RN dar. Der Vertrag kommt durch diese Bestätigung durch RN zustande.

4. RN ist dazu berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Rechten und Pflichten Dritter zu bedienen.

5. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung der Vertragsunterlagen und der AGB ist maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Informationszwecken. Vor dem Vertragsabschluss hat der Kunde die Möglichkeit, die von ihm angegebenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Die Vertragsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zugesendet.

III. Social-Media-Kanäle

1. Der Kunde wird von RN bereits vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, TikTok im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, sowohl Werbeanzeigen als auch Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Eine Verpflichtung der Anbieter, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten, bleibt daher aus. Demzufolge besteht ein nicht kalkulierbares Risiko von RN, dass sowohl Werbeanzeigen als auch Werbeauftritte grundlos entfernt werden.

2. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Social-Media-Nutzers wird von den Plattformanbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt. Allerdings erfolgt auch im Beschwerdefall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Demnach kann eine Wiedererlangung des rechtmäßigen, ursprünglichen Zustandes einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter kann RN nicht beeinflussen. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen/bestimmen.

3. Der Auftrag des Kunden wird nach bestem Wissen und Gewissen von RN ausgeführt, wobei ebenso beabsichtigt wird im Rahmen der geschuldeten Leistung, die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das Rechteclearing, nach V Nr. 5 dieser AGB, Aufgabe des Kunden ist. Eine jederzeitige Abrufbarkeit der beauftragen Kampagne kann von RN nicht gewährleistet werden. Grund hierfür ist, dass eine Entfernung der Inhalte aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen, sowie der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers Rechtsverletzungen zu behaupten, erreicht werden kann.

4. RN behält sich vor, die Schaltung von Werbeanzeigen jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Indizien bestehen, dass diese Anzeigen oder die Zielseiten dieser, rechtswidrig sind oder die Schaltung den Interessen von RN oder der Social-Media-Plattform (insbesondere der geltenden Werberichtlinien) oder den Interessen des Kunden selbst nicht entspricht. RN wird den Kunden über die Stornierung der Anzeigen unter Angabe von Gründen benachrichtigen.

IV. Leistungsumfang

1. Der Umfang der von RN zu erbringenden Leistungen erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung durch RN sowie den Angebotsunterlagen. Grundlage für die Leistung von RN und Vertragsbestandteil ist neben den vorgenannten Unterlagen der vom Kunden auszufüllende Fragebogen.

2. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RN. Bei der Auftragserfüllung verfügt RN innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens, welcher im vom Kunden auszufüllenden Fragebogen festgelegt wird, über Gestaltungsfreiheit.

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde erhält unmittelbar nach Vertragsschluss einen Fragebogen per E-Mail übersendet. Der Kunde hat sodann 7 Werktage Zeit, den Fragebogen auszufüllen. Die Frist beginnt mit dem auf die Zustellung des Fragebogens folgenden Werktag. Füllt der Kunde den Fragen innerhalb der vorgenannten Frist nicht aus erhält er nach Ablauf der 7 Werktage eine 1. Erinnerung. Dem Kunden wird nochmals die Möglichkeit eingeräumt, den Fragebogen innerhalb von 7 Werktagen ausgefüllt an RN zu übersenden. Die Frist beginnt mit dem auf die Zustellung der Erinnerung folgenden Werktag. Füllt der Kunde den Fragebogen wiederum nicht aus, wird dieser von RN ausgefüllt und an den Kunden übermittelt. Der Kunde hat den Fragebogen sodann binnen 10 Werktagen überarbeitet an RN zu übermitteln. Fristbeginn ist wiederum der auf die Zustellung folgende Werktag. Reagiert der Kunde binnen dieser Frist nicht, gilt dieser Fragebogen als freigegeben. Als Werktage gelten alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Im Falle einer Fristüberschreitung, gelten die von RN erbrachten Leistungen als vom Kunden genehmigt.

2. Wählt der Kunde ein Paket, dessen Leistungsumfang einen Produktionstermin beinhaltet, so erhält der Kunde im nächsten Schritt (nach Erstellung des Fragebogens nach V Nr. 1 dieser AGB) eine Aufforderung von RN binnen 7 Werktagen einen verbindlichen Termin auszuwählen. Fristbeginn ist der auf die Aufforderung folgende Werktag. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, erhält der Kunde von RN eine erste Erinnerung einen Termin binnen weiterer 7 Werktage auszuwählen. Fristbeginn ist der auf die 1. Erinnerung folgende Werktag. Bei wiederum ausbleibender Reaktion erhält der Kunde eine zweite Erinnerung. Hier wird der Kunde letztmals aufgefordert binnen weiterer 7 Werktage einen Produktionstermin zu wählen. Fristbeginn ist wiederum der auf die 2. Erinnerung folgende Werktag. Weitere Erinnerungen von RN werden nicht versendet. Ebenso wird verfahren, wenn der Kunde einen Produktionstermin absagt.

3. Alle von RN produzierten Medien, insbesondere Reinzeichnungen, Kopien, Vorentwürfe, Abdrucke, Skizzen, sowie elektronische Dateien, bedürfen der Überprüfung und Genehmigung des Kunden. RN übersendet hierfür die vorgenannten Unterlagen an den Kunden. Die Überprüfung und Freigabe der Leistungen durch den Kunden haben, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, binnen sieben Werktagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Übermittlung der Leistungen durch RN folgenden Werktag.

4. Der Kunde hat nach Medienfreigabe einen Termin zum Partnerzugriff auszuwählen. In diesem Termin erhält RN vom Kunden den Zugang zu den Social Media Plattformen, auf welchen die Kampagne veröffentlicht werden soll.

5. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Information sind vollständig und zeitgerecht von dem Kunden an RN zuübermitteln. Der Kunde verpflichtet sich RN alle für die Auftragsdurchführung bedeutungsrelevanten Informationen mitzuteilen. Dies beinhaltet auch Zugangsdaten zu bereits bestehenden Social-Media-Accounts, sowie die Einräumung der vollumfänglichen Rechte, die zur Erfüllung der angegebenen Leistung erforderlich sind. Die Informationspflicht besteht auch dann, wenn die Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Müssen aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nachträglicher Angaben des Kunden Arbeiten von RN wiederholt werden, ist der dadurch entstandenen Aufwand vom Kunden zu tragen.

6. Dem Kunden obliegt das Rechteclearing, das die Prüfung auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- sowie sonstige Rechte Dritter umfasst. Bestandteil der Prüfung stellen alle für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen wie beispielsweise Fotos, Logos usw. dar. Hierdurch garantiert der Kunde, dass die für die Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen eingesetzt werden können und frei von Rechten Dritter sind. Zudem besteht für den Kunden gegenüber RN die Verpflichtung, sie bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Hierfür werden RN sämtliche, benötigte Unterlagen unaufgefordert durch den Kunden zur Verfügung gestellt.

7. RN ist für den Zeitraum der Produktion ein sicherer Ort zur Lagerung von nicht benötigtem Equipment zur Verfügung zu stellen. Dieser ist vor Witterung und Zugang durch unberechtigte Dritte zu schützen.

VI. Termine, Schadenersatz Produktionstermin

1. Die von RN angegebenen Leistungs-/Lieferfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

2. Verzögert sich die Leistung/Lieferung von RN aus Gründen, die RN nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, wird RN den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollten die Verzögerungen aus den oben genannten Gründen länger als drei Monate andauern, sind der Kunde und RN zum Vertragsrücktritt berechtigt.

3. Eine Vertagung des Produktionstermins, durch den Kunden, ist bis zu einem Zeitraum von 14 Tagen vor Durchführung der Medienproduktion einmalig kostenfrei möglich. Ab dem Zeitpunkt in dem RN darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Drehtermin nicht stattfindet, verpflichtet sich der Kunde innerhalb von 72 Stunden vor Drehbeginn einen Ersatztermin über das Terminbuchungs-Tool zu buchen. Erfolgt die Absage durch den Kunden innerhalb von 14 – 7 Tagen vor Produktionsbeginn, sind 25 % der monatlichen Nutzungsgebühr (zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer) Termin-Storno-Gebühr vom Kunden zu tragen. Tritt der Fall ein, dass der Kunde eine Absage des Drehtermines zwischen 7 Tagen und 48h vor Produktionsbeginn erteilt, sind 50 % der monatlichen Nutzungsgebühr zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer Termin-Storno-Gebühr fällig. Erfolgt eine Absage durch den Kunden unmittelbar vor Drehbeginn/ Auftragsausführung (48 Stunden oder kürzer) werden 80 % der monatlichen Nutzungsgebühr zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer Termin-Storno-Gebühr dem Kunden in Rechnung gestellt. Gesetzt dem Fall, dass sich RN und der Kunde darüber einig sind, dass aufgrund der vorliegenden Wettervorhersagen eine Auftragsausführung nicht, oder nur zu einem Teil zufriedenstellenden Ergebnis liefern würde, wird eine einmalige Terminverschiebung gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Wetterabhängigkeit der Produktion nicht durch alternative Aufnahmegestaltungen umgehen lässt.

VII. Laufzeit, Kündigung

1. Sollte der Vertrag eine Laufzeit beinhalten, so ist diese im Angebot vermerkt. Der Vertrag gilt über diese Laufzeit als fest geschlossen.

2. Jeder Kunde erhält eine elektronische Korrektur-Benachrichtigung von RN, in welcher die von RN erstellten Medien zur Freigabe/Korrektur versendet werden. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung hat der Kunde 7 Werktage Zeit, eine Korrektur zu beantragen. Fristbeginn ist der auf die Korrektur folgende Werktag.

a) Gibt der Kunde die erstellten Medien innerhalb dieser Frist frei, hat der Kunde 7 Werktage Zeit einen Termin für den Partnerzugriff auszuwählen. Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang der Freigabebenachrichtigung folgenden Werktag. aa) Wählt der Kunde einen Termin innerhalb der vorgenannten Frist und nimmt diesen Termin wahr, beginnt die Laufzeit mit dem auf die Terminwahrnehmung folgenden näherliegenden 1. oder 15. eines Monats. bb) Wählt der Kunde einen Termin innerhalb der vorgenannten Frist und nimmt diesen Termin nicht wahr, erhält er eine erste Erinnerung von RN binnen 7 Tagen einen weiteren Termin auszuwählen. Fristbeginn ist wiederum der auf den Zugang der 1. Erinnerung folgende Werktag. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Wählt der Kunde innerhalb der 1. Erinnerung gesetzten Frist einen 2. Termin und nimmt diesen nicht wahr, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf dieser Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Wählt der Kunde hingegen innerhalb der Erinnerung gesetzten Frist einen 2 Termin und nimmt diesen wahr, beginnt die Laufzeit nach VII Nr.2 a) aa) dieser AGB zu laufen. cc) Wählt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keinen Termin erhält er nach Ablauf der Frist eine 1. Erinnerung von RN einen Termin binnen weiterer 7 Werktage auszuwählen. Die Frist beginnt mit dem auf die Erinnerung folgenden Werktag. Wählt der Kunde sodann einen Termin und nimmt diesen Termin wahr so beginnt die Laufzeit nach VII. Nr.2 a) aa) dieser AGB zu laufen.Wählt der Kunde hingegen einen Termin und nimmt diesen nicht wahr, beginnt die Laufzeit nach dem in VII Nr.2 a) bb) dieser AGB beschriebenen Verfahren zu laufen. Reagiert der Kunde innerhalb der in der 1. Erinnerung gesetzten Frist nicht erhält er nach Fristablauf eine 2. Erinnerung von RN. Der Kunde hat erneut 7 Werktage Zeit, einen Termin zu wählen. Fristbeginn ist wiederum der auf die 2. Erinnerung folgende Werktag. Wählt der Kunde einen Termin, wird das unter VII Nr.2 a ) bb) dieser AGB beschriebene Verfahren ausgelöst. Reagiert der Kunde auch innerhalb der in der 2. Erinnerung gesetzten Frist nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats.

b) Macht der Kunde von seinem Recht auf Korrektur Gebrauch erhält er spätestens binnen 14 Werktagen ab Zugang der fristgerechten Mitteilung des Korrekturwunsches eine 2. Korrektur-Benachrichtigung von RN mit den überarbeiteten Unterlagen. Binnen 7 Werktagen ab Erhalt der 2. Korrektur-Benachrichtigung hat der Kunde die Möglichkeit, eine 2. kostenpflichtige und von keinem der Pakete umfasste Korrektur, zu beantragen aa) Macht der Kunde von der 2. Korrektur Gebrauch, gelten die Medien nach Erhalt der im Rahmen der 2. Korrektur überarbeiteten Medien als freigegeben. Dann beginnt das nach VII Nr.2 a dieser AGB beschriebene Verfahren zu laufen. bb) Reagiert der Kunde auf die in der 2. Korrektur-Benachrichtigung gesetzten Frist nicht, erhält der Kunde nach Ablauf der Frist eine 1. Erinnerung von RN binnen 7 Werktagen die Medien freizugeben, oder eine 2. Korrektur zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem auf die Erinnerung folgenden Werktag. Reagiert der Kunde wiederum nicht erhält er nach Ablauf der Frist eine 2. Erinnerung von RN. Der Kunde hat sodann nochmals 7 Werktage Zeit, die Medien freizugeben oder eine 2. Korrektur zu beantragen. Die Frist beginnt wiederum mit dem auf die 2. Erinnerung folgenden Werktag. Reagiert der Kunde erneut nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Macht der Kunde innerhalb der 1. oder 2. Erinnerung gesetzten Frist von seinem Recht auf eine zweite Korrektur Gebrauch wird das unter VII Nr. 2 b) aa) dieser AGB beschriebene Verfahren eingeleitet. Gibt der Kunde die Medien innerhalb der in der 1. oder 2. Erinnerung gesetzten Frist frei, so wird das in VII Nr.2 a) beschriebene Verfahren eingeleitet.

c) Für den Fall, dass im Paket des Kunden ein Produktionstermin enthalten ist, und der Kunde auch nach dem unter V.Nr.2 dieser AGB erläuterten Verfahren keinen Drehtermin wählt, beginnt die Laufzeit mit dem auf die letzte Erinnerung von RN folgenden näherliegenden 1. oder 15. eines Monats.

d) Für den Fall, dass der Kunde nach dem unter V. Nr.1 dieser AGB beschriebenen Verfahren auch auf den von RN überarbeiteten Fragebogen binnen der gesetzten Frist nicht reagiert, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der letzten Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats.

e) Die Laufzeit beginnt, ungeachtet der in 2 a bis c genannten Fälle, spätestens 4 Monate nach Vertragsschluss zum entsprechend näherliegenden 1. oder 15. eines Monats. Der Kunde wird jeweils vor Laufzeitbeginn per E-Mail nochmals von RN auf den oben dargestellten konkreten Laufzeitbeginn hingewiesen.

3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwischen RN und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht durch einer der Vertragsparteien, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gekündigt wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Für die Berechnung der Frist ist der Eingang bei der jeweils anderen Vertragspartei maßgeblich.

5. Die Kündigung durch den Kunden ist zu richten an: RegioNext UG (haftungsbeschränkt), Am Droiacker 2, 95055 Immenreuth

6. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt seitens RN insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie beispielsweise Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

VIII. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die aktuellen Preise der verschiedenen Pakete, die Laufzeiten und Zeitabschnitte der Zahlung können die Kunden den Angebotsunterlagen sowie der Webseite https://regionext.de/pakete/ entnehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Konto des Kunden wird erstmals mit Laufzeitbeginn belastet, soweit im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Die Abrechnung erfolgt am Tag des Laufzeitbeginns. Je nach Laufzeitbeginn wird dann monatlich zum 1. oder 15 eines jeden Monats abgerechnet (beginnt die Laufzeit beispielsweise am 1. wird auch jeweils zum 1. eines jeden Monats abgerechnet). Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag. Der Kunde erhält hierüber einmalig nach Vertragsschluss mit Laufzeitbeginn eine Dauerrechnung. In dieser sind der Zahlungstermin sowie die künftigen Abbuchungstermine ebenfalls nochmals aufgeführt.

3. Nach Kampagnenstart wird die Einrichtungsgebühr fällig. Unter Kampagnenstart wird die Veröffentlichung der Medien auf den im Angebot ausgewählten sozialen Netzwerken verstanden. RN rechnet die Einrichtungsgebühr mittels separater Rechnung ab. In dieser Rechnung wird der Kunde aufgefordert, die Einrichtungsgebühr auf das von RN in der Rechnung benannte Konto zu überweisen.

4. RN akzeptiert die im Angebot angegebenen Zahlungsmittel. Der Kunde hat RN eine SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu erteilen, das bereits vor Vertragsschluss vom Kunden ausgefüllt werden muss und mit der Bestellung, d.h. der Übermittlung des Angebots an RN, erteilt wird. Der Kunde berechtigt RN den Rechnungsbetrag vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der jeweils fällige Betrag wird automatisch monatlich vom angegebenen Konto abgebucht. Das Konto wird erstmals am Tag des Laufzeitbeginns belastet.

5. Alle Leistungen von RN, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt und durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert vergütet und bedürfen eines gesonderten Vertragsschlusses.

6. Kostenvoranschläge von RN sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von RN schriftlich veranschlagt wurden, wesentlich überschreiten, was im Einzelfall zu beurteilen und in der Regel bei einer Überschreitung ab 10 – 25 % anzunehmen ist, geht RN seiner Hinweispflicht nach und wird den Kunden über die höheren Kosten in Kenntnis setzen. Der Kunde hat dann das Recht den Vertrag zu kündigen.

7. RN gebührt für all seine Arbeiten das vereinbarte Entgelt. Dies gilt auch für Arbeiten von RN, die vom Kunden, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gebracht werden. Nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an RN auszuhändigen.

8. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der RN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 II BGB) zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

9. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist RN berechtigt sämtliche Teilleistungen und Leistungen sofort fällig zu stellen.

10. Des Weiteren macht RN von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch, sodass RN nicht verpflichtet ist weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt und weiterhin bestehen.

11. Wurde eine Ratenzahlung des noch ausstehenden Betrages vereinbart, so behält sich RN für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

12. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

IX. 30-Tage-Geld-zurück-Garantie

1. RN gewährt seinen Kunden eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie sofern die im ersten Monat der RegioNext Kampagne vereinbarte Anzahl an Einblendungen/Impressionen nicht erreicht wird.

2. Die Anzahl der garantierten Einblendungen/Impressionen hängt vom gewählten Paket ab:

a) Paket Starter: Garantierte Einblendungen von 20.000 innerhalb des ersten Monats der RegioNext Kampagne.

b) Paket Next: Garantierte Einblendungen von 30.000 innerhalb des ersten Monats der RegioNext Kampagne.

c) Paket Next Plus: Garantierte Einblendungen von 40.000 innerhalb des ersten Monats der RegioNext Kampagne.

3. Der Anspruch auf Rückerstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des ersten Monats des Kampagnenstarts (Definition Kampagnenstart siehe VIII.Nr.3 dieser AGB) schriftlich geltend gemacht werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und auf demselben Zahlungsweg, auf dem der Kunde die Zahlung an RegioNext geleistet hat.

4. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die garantierte Anzahl an Einblendungen/Impressionen nicht erreicht wird. Der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des ersten Monats schriftlich an nachfolgende Adresse erklärt werden: RegioNext UG (haftungsbeschränkt), Am Droiacker 2, 95055 Immenreuth

5. Die Geld-zurück-Garantie sowie das Rücktrittsrecht greifen nicht in Fällen, in denen die nicht erreichten Einblendungen/Impressionen auf technische Probleme oder Einschränkungen seitens der Plattformen, auf denen die Werbung geschaltet wird, zurückzuführen sind. Regio- Next haftet nicht für technische Störungen oder Plattformbeschränkungen, die die Anzahl der Einblendungen/Impressionen beeinflussen.

X. Eigentumsrecht, Nutzungs- und Urheberrecht

1. Alle Leistungen von RN, einschließlich der aus Präsentationen (z.B. Ideen, Anregungen, Vorentwürfe, Skizzen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte usw.) sowie auch einzelne Teile aus Präsentationen, bleiben ebenso wie Entwurfsoriginale und einzelne Werkstücke Eigentum von RN und können insbesondere bei Beendigung der Vertragsverhältnisses jederzeit von RN zurückverlangt werden. Das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck erwirbt der Kunde durch Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr an RN. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschen Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

2. Sofern nicht gesondert vereinbart, gelten die Nutzungsrechte für die vereinbarte Vertragsdauer. Handelt es sich um Verträge bei deren wiederkehrende, monatliche Zahlungen vereinbart wurden, erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte mit erstmaliger monatlicher Zahlung. Der Zeitraum der Nutzungsrechte endet 31 Tage nach der letzten Zahlung. Die vollständige Bezahlung der von RN in Rechnung gestellten Honorare, ist Voraussetzung für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von RN erbrachten Leistungen.

3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von RN erbrachten Leistungen, sowie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, bedürfen der ausdrücklicher Zustimmung von RN und des Urhebers. Die Zustimmung des Urhebers ist notwendig, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind.

5. Will der Kunde die Leistungen von RN über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus nutzen, ist die Zustimmung von RN zwingend erforderlich. Dies ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist. Für die Nutzung von Leistungen über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus stehen RN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6. Werden Leistungen bzw. Werbemittel von RN, für die RN konzeptionelle oder gestalterische tätig geworden ist bzw. Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages weiterhin genutzt, ist zwingend die Zustimmung von RN einzuholen. Dies hat unabhängig davon zu erfolgen, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.

7. Die Nutzung und Weitergabe zur Ausstrahlung an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung von RN.

XI. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Wird Medienmaterial von RN unberechtigt genutzt, verwendet, wiedergegebenoder weitergegeben, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafefällig. Diese bemisst sich in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars. Weitergehende Schadenersatzansprüche behält sich RN vor.

XII. Kennzeichnung

1. RN besitzt die Berechtigung bei allen Werbemaßnahmen sowie auf allen Werbemitteln von RN und bestenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

2. RN ist berechtigt Referenzhinweise auf eigenen Werbeträgern und auf der eigenen Internet-Website(n), sowie ihren Social-Media-Kanälen, zu führen. Der jederzeit mögliche, schriftliche Widerruf des Kunden wird vorbehalten.

XIII. Datenspeicherung

Soweit nicht anders vereinbart werden die von RN erstellten und an den Kunden übermittelten Medien, sowie die Rohdaten für ein Jahr ab Vertragsbeginn archiviert und gespeichert. Auf Kundenwunsch ist eine weitere, jedoch kostenpflichtige Archivierung der Daten möglich. Dies erfordert die schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien.

XIV. Gewährleistung und Haftung von RN

1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch RN erarbeiteten und durchgeführten Maß-nahmen, wird vom Kunden getragen. Eine diesbezügliche Haftung von RN ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. RN ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt RN von Ansprüchen Dritter frei, wenn RN auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl RN dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen geäußert hat. Hält RN eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Rücksprache mit RN die Kosten hierfür der Kunde.

2. RN haftet nur für Schäden, die sie oder ihr Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RN, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt

3. Die sich aus XIV. Nr. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens. Bei Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund grob fahrlässiger sowie vorsätzlicher Pflichtverletzung durch RN oder deren Erfüllungsgehilfen, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

5. Die Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, obliegt dem Kunden. RN übernimmt keinerlei Haftung. RN haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. RN haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe.

XV. Datenschutz

RN verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in Übereinstimmung mit weiter geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. TKG, SGB u. a.). Genauere Informationen zum Datenschutz und den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien bei RN finden sich unter www.regionext.de/datenschutz

XVI. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von RN, sofern der Kunde Unternehmer ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer Geschlechterform angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen davon unberührt. Die Rechtswirksamkeit der AGB bleibt auch dann unberührt, wenn die AGB eine Lücke enthalten oder einzelne Bestandteile der AGB unwirksam oder rechtswidrig sind oder werden. An der Stelle dieser unwirksamen Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn bei dessen Durchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke der Geschäftsbedingungen offenbar wird.

Stand: Oktober 2023